Ratgeber · Verkauf

Vollständige Papiere sparen Zeit bis zum Notartermin

Käufer, Banken und Notariat fragen nach festen Nachweisen. Wer sie früh zusammenstellt, vermeidet Pausen mitten im Verkauf.

Viele Verkäufe geraten nicht wegen des Preises ins Stocken, sondern wegen eines fehlenden Papiers. Die finanzierende Bank des Käufers verlangt Nachweise, das Notariat braucht Angaben für den Vertragsentwurf, und Interessenten möchten vor einer Zusage wissen, was sie kaufen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterlagen für den Verkauf einer Immobilie üblich sind, woher Sie fehlende Nachweise bekommen und in welcher Reihenfolge Sie am besten vorgehen.

Warum die Papiere schon vor dem Exposé bereitliegen sollten

Ein Exposé ist nur so genau wie die Angaben, auf denen es beruht. Wohnfläche, Baujahr und Modernisierungen lassen sich erst sicher beschreiben, wenn die Nachweise vorliegen. Fehlen sie, entstehen Rückfragen, die das Vertrauen der Interessenten schwächen.

Der Energieausweis gehört in jede Anzeige

Für die meisten Wohngebäude muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, sobald das Objekt angeboten wird. Bestimmte Kennwerte daraus gehören bereits in die Anzeige. Bei einer Besichtigung ist der Ausweis vorzulegen und nach dem Kauf zu übergeben. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler.

Finanzierende Banken prüfen genau

Kaum ein Kauf kommt ohne Darlehen aus. Die Bank des Käufers bewertet das Objekt selbst und fordert dafür Grundrisse, Flächenangaben und Fotos an. Liegen diese Dokumente sofort vor, verkürzt sich die Zeit zwischen Zusage und Kaufvertrag spürbar.

Tipp aus der Praxis

Legen Sie einen Ordner und eine digitale Kopie an. So können Sie Anfragen von Bank und Notariat am selben Tag beantworten.

Welche Dokumente für jedes Objekt dazugehören

Unabhängig von der Objektart gibt es eine Grundausstattung, nach der Käufer und Notariat fast immer fragen. Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Nachweise.

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte beziehungsweise Liegenschaftskarte
  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Berechnung der Wohnfläche
  • Gültiger Energieausweis
  • Belege über Modernisierungen und Reparaturen
  • Nachweis über die Gebäudeversicherung

Grundbuch und Flurkarte

Der Grundbuchauszug zeigt, wer Eigentümer ist und welche Rechte oder Lasten eingetragen sind. Dazu zählen etwa Wegerechte oder Grundschulden. Die Flurkarte zeigt die Grenzen des Grundstücks und erhalten Sie beim Katasteramt.

Pläne und Flächenberechnung

Grundrisse helfen Interessenten, sich die Räume vorzustellen. Die Wohnflächenberechnung schafft Klarheit, weil sie belegt, auf welcher Fläche der Preis beruht. Fehlen alte Pläne, hilft oft eine Anfrage beim Bauamt oder ein neues Aufmaß.

Besprechungsraum im Büro von CENTURY 21 Flat Cap Immobilien

Zusätzliche Nachweise für Wohnungen

Wer eine Eigentumswohnung verkauft, verkauft immer einen Anteil an einer Gemeinschaft mit. Käufer möchten deshalb wissen, wie es um das ganze Haus steht und welche Kosten auf sie zukommen.

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
  • Wirtschaftsplan und aktuelle Hausgeldabrechnung
  • Angaben zur Erhaltungsrücklage
  • Beschlusssammlung der Gemeinschaft

Diese Papiere stellt in der Regel die Hausverwaltung zur Verfügung. Planen Sie dafür etwas Vorlauf ein, denn nicht jede Verwaltung antwortet sofort.

Grundrisse und Unterlagen für den Verkauf auf dem Besprechungstisch

Was bei vermieteten Objekten hinzukommt

Bei einer vermieteten Immobilie prüfen Käufer vor allem die Erträge. Sie brauchen dafür die Mietverträge samt Nachträgen, eine Übersicht der Mieten und die letzten Betriebskostenabrechnungen. Auch Angaben zu Mietsicherheiten und laufenden Streitigkeiten gehören dazu.

Fehlt bei einem Mehrfamilienhaus eine aktuelle Mieterliste, lohnt es sich, diese vor dem Start neu aufzustellen. Sie gibt Kapitalanlegern auf einen Blick die Zahlen, die sie für ihre Rechnung benötigen.

Wo Sie fehlende Papiere bekommen

Fehlt ein Dokument, ist das selten ein Grund zur Sorge. Die meisten Nachweise lassen sich bei Ämtern, Verwaltungen oder Banken anfordern. Wichtig ist nur, früh damit zu beginnen.

1Bestand prüfenWas liegt schon vor2Ämter anfragenGrundbuch,Kataster, Bauamt3VerwaltungProtokolle,Hausgeld4EnergieausweisBedarf oderVerbrauch5Ordner fertigKopie für Bank undNotar
Die Grafik zeigt eine sinnvolle Reihenfolge, in der fehlende Nachweise angefordert werden. Sie nennt keine Bearbeitungszeiten, weil diese je nach Amt und Verwaltung stark schwanken.

Den Grundbuchauszug stellt das Grundbuchamt beim Amtsgericht aus, oft auch ein Notariat. Pläne und Baugenehmigungen liegen im Archiv des Bauamts. Gemeinsam mit Ihnen gehe ich die Liste durch und sage Ihnen, was für Ihr Objekt noch fehlt. Mehr dazu lesen Sie auf meiner Seite zum Immobilienverkauf.

Vollständige Unterlagen sind kein Selbstzweck. Sie geben Käufern die Sicherheit, die sie für eine Zusage brauchen.

FAQ

Häufige Fragen zu Nachweisen beim Verkauf

Brauche ich für den Verkauf zwingend einen Energieausweis?

Für die meisten Wohngebäude ja. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und wichtige Kennwerte gehören bereits in die Anzeige. Ausnahmen gelten etwa für Baudenkmäler.

Wer besorgt den Grundbuchauszug?

Eigentümer können ihn beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts anfordern. Für den Kaufvertrag zieht das Notariat ohnehin einen aktuellen Auszug heran.

Was tun, wenn die Baupläne fehlen?

Häufig liegen Kopien im Archiv des Bauamts. Ist dort nichts zu finden, lässt sich die Wohnfläche durch ein neues Aufmaß ermitteln.

Welche Papiere liefert die Hausverwaltung?

Bei Eigentumswohnungen stellt sie Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung und Angaben zur Rücklage bereit.

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